🛶 Vorschriften und Sicherheit – Ardèche-Schluchten (Hunde, Drohnen, Feuer, Biwaks, Navigation)
- 19. Sept.
- 4 Min. Lesezeit
Die Ardèche-Schluchten sind ein geschütztes Naturgebiet und im Sommer sehr beliebt.
Um den Fluss mit dem Kanu, Kajak oder zu Fuß ohne unangenehme Überraschungen zu genießen, sollten Sie die folgenden klaren und offiziellen Regeln kennen: Hunde, Drohnen, Feuer/Kocher, Biwaks (Gaud & Gournier), Alkohol und Navigation je nach Wasserstand.

🛶 Vorschriften und Sicherheit – Ardèche-Schluchten (Hunde, Drohnen, Feuer, Biwaks, Navigation)
🐕 Hunde: Wo sind sie erlaubt (und wo nicht)?
Im Naturschutzgebiet : Hunde sind erlaubt , müssen aber stets an der Leine geführt werden . Sie dürfen nicht in die Kanus , auch wenn sie angebunden bleiben.
Strände von Pont d'Arc (Vallon-Pont-d'Arc) : Hunde sind vom 15. Juni bis 15. September von 9 bis 20 Uhr an den Stränden flussaufwärts und flussabwärts verboten ; außerhalb dieser Zeiten/Zeiträume ist die Toleranz begrenzt.
Saint-Martin-d'Ardèche (Strände Sauze / Grain de Sel) : Dauerhaftes kommunales Verbot von Hunden an Stränden (Dekret). saint-martin-d-ardeche.fr
Tipp: Wählen Sie außerhalb der Sperrgebiete/-zeiten unbeaufsichtigte Ufer, führen Sie Ihren Hund an der Leine und bringen Sie eine Schüssel und Wasser mit.
🚁 Drohnen: im Reservat verboten
Drohnenflüge sind im Naturschutzgebiet verboten (Gefahr für brütende Vögel und Störung). Außerhalb des Schutzgebiets gelten die allgemeinen Flugregeln, halten Sie sich jedoch von Schwimmern/Booten fern.
🔥 Feuer & Öfen: Höchste Vorsicht
Feuer (Bodenfeuer, Glutfeuer, Holzfeuer, wildes Grillen): Im gesamten Reservat strengstens verboten .
Öfen : vom 1. Juli bis 30. September verboten ; außerhalb der Saison dringend abgeraten (Brandgefahr). Wählen Sie kalte Gerichte .
Wildes Biwakieren ist verboten . Im Reservat gibt es nur zwei Bereiche : Gaud und Gournier , die im Voraus reserviert werden müssen (begrenzte Plätze, akustische Sperrstunde ab 22 Uhr, absoluter Respekt vor dem Gelände).
Öffnungszeiten 2025 (nur zur Information)
Gournier : 5. April → 30. September 2025 .
Gaud : Samstage im Juni und 1. Juli → 31. August 2025 .
🛶 Vorschriften und Sicherheit – Ardèche-Schluchten (Hunde, Drohnen, Feuer, Biwaks, Navigation)
Gut zu wissen: Mit der Buchung verpflichten Sie sich insbesondere, keinen Alkohol mitzubringen/zu konsumieren , nach 22 Uhr die Ruhe zu respektieren und Ihren Müll zu entsorgen .
🍻 Alkohol: Präfekturbeschränkung während der Saison
Ein interpräfekturaler Erlass verbietet/regelt den Besitz und Konsum von Alkohol auf öffentlichem Flussgelände (Pont d'Arc → Rhône-Abschnitt) und in Biwaks während der Hochsaison (z. B. 28. April → 5. Oktober 2025 ). Überprüfen Sie jedes Jahr: Die Daten werden aktualisiert . Gorges de l'Ardèche - SGGA+1
🌊 Navigation & Wasserstände: Farbcodes „grün / orange / rot“
Kanu- und Kajakfahren werden durch Verordnungen (Schifffahrtspolizei) mit limnimetrischen Skalen geregelt (unterschiedliche Regeln je nach Flussabschnitt ). Es gelten Farbcodes :
Grün : freie Navigation (autonome Öffentlichkeit).
Orange : eingeschränkte Navigation (häufig unter Aufsicht von Lehrern/Clubs gemäß Verordnung).
Rot : Schifffahrt verboten (Hochwasser/gefährliche Verhältnisse). Die Abmessungen sind an den Waagen der Brücke von Salavas (Vallon-Pont-d'Arc) und von Vogüé abzulesen. Kontrollieren Sie dies am Morgen der Abreise (Anzeigen bei den Vermietern/Tourismusbüros).
🗣️ Lärm, Abfall und Respekt für die Umwelt
Im Reservat ist kein Lärm erlaubt (keine Lautsprecher, Trillerpfeifen, Radios).
Null Abfall : Alles kommt zurück in Ihre Behälter/Säcke; strikter Respekt vor der Vegetation (kein Schneiden, kein Mitnehmen).
Parken & Übernachten : Kein Übernachtparken/Camping auf Aussichtspunkten/Parkplätzen innerhalb des geschützten Geländes.
🧭 Anlegestellen & Privatgrundstücke
Ein- und Aussteigen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Strände, Slipanlagen, reservierte Bereiche). Vermeiden Sie private Ufer und sensible Bereiche (Seegraswiesen, Laichplätze). Die Vermieter stellen eine Karte zur Verfügung und geben die autorisierten Punkte an. Ardèche-Schluchten
👶 Mindestmietbedingungen
Vermietungsfirmen verlangen im Allgemeinen: Mindestalter 7 Jahre , Fähigkeit, 25 m zu schwimmen und tauchen zu können ; das Tragen und Bereitstellen einer Schwimmweste . (Dies sind Sicherheitsvorschriften der Branche, keine „Lizenz“).
⛑️ Nothilfe und Geolokalisierung
Bei Problemen auf dem Wasser rufen Sie die Nummer 112 (für Gehörlose/Schwerhörige per SMS die Nummer 114 ) an. Geben Sie den Namen der Route , Ihre Fahrtrichtung , einen deutlichen Orientierungspunkt (z. B. Pont d'Arc, Châmes, Charlemagne-Stromschnellen, Biwak Gaud/Gournier, Strand Sauze) und Ihre Position ( GPS oder what3words ) an.
Ufer angeben (rechts/links = Blickrichtung in Strömungsrichtung ). Zusammenbleiben , Westen geschlossen , Abstand von reißenden/instabilen Ufern halten, Kanu sichern und ein wasserdichtes Telefon eingeschaltet lassen.
✅ Denken Sie daran:
Hunde : im Reservat an der Leine geführt werden; nicht in Kanus ; Pont d'Arc verboten vom 15.06. bis 15.09., 9.00–20.00 Uhr ; Saint-Martin-d'Ardèche : Strände verboten.
Drohnen : im Reservat verboten .
Feuer : verboten ; Öfen verboten 01/07→30/09 . Ardèche-Schluchten - SGGA
Biwaks : Nur Gaud & Gournier, Reservierung erforderlich , kein Alkohol, Ruhe bis 22 Uhr. Ardèche-Schluchten – SGGA
Navigation : Beachten Sie die Farbcodes und Anzeigen ( Vogüé- / Salavas -Skalen). cdck07 Gorges de l'Ardèche - SGGA
Abfall/Lärm : Null Toleranz. Ardèche-Schluchten - SGGA
🔗 Offizielle und nützliche Quellen
Vorschriften im Reservat (Hunde, Drohnen, Feuer, Biwaks, Lärm usw.), SGGA. Gorges de l'Ardèche - SGGA
Biwaks – Anleitung und Eröffnung , SGGA (Gaud & Gournier). Ardèche-Schluchten - SGGA
„Alkohol“-Dekret (Saison 2025) , SGGA (Präfekturauszug). Ardèche-Schluchten – SGGA+1
Schifffahrtspolizei (Pont d'Arc → Rhône) , interpräfekturale Anordnung. Ardèche-Schluchten - SGGA
Skalen und Farbcodes / Navigationsmarkierungen , CDCK 07. cdck07
Pont d'Arc – Hunde: Sommerverbotszeiten , Via Ardèche / OT. Über die Ardèche
Saint-Martin-d'Ardèche – Hunde an den Stränden verboten , Rathaus. saint-martin -d'ardeche.fr
Die Vorschriften werden aktualisiert . Überprüfen Sie vor jedem Ausflug die Seite „Vorschriften“ der SGGA, Ihres Verleihunternehmens und der Anzeigetafeln (Salavas/Vogüé-Waagen, Strände, Biwaks).
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